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Jede Energie, die nicht verbraucht wird,
ist eigentlich die sinnvollste Energiepreissenkung.

Michael Glos - dt. Politiker

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Energieausweis-Pflicht


Rechtliche Grundlage: Seit 2014 ist der Energieausweis beim Hausverkauf und Wohnungsverkauf sowie bei der Vermietung Pflicht und seit Mai 2015 gibt es keine Übergangsfristen mehr. Ein gültiger Energieausweis muss gemäß EneV §26 mit einer Registriernummer vom DiBt versehen sein. Verstößt ein Eigentümer gegen diese gesetzlichen Regelungen, drohen empfindliche Strafen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Eigentümer von Gebäuden, deren Nutzfläche weniger als 50m² beträgt oder Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.

Bewertungsgrundlage: Der Ausweis verdeutlicht die energetische Qualität des Gebäudes. Damit kann ein potentieller Käufer oder Mieter eines Gebäudes oder einer Wohnung im Vorfeld die künftigen Energiekosten planen und kalkulieren. Immobilienanzeigen müssen künftig Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten. Im Inserat müssen der im Energieausweis angegebene Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) und Jahr, der Hauptenergieträger der Gebäudeheizung und das Baujahr des Wohngebäudes angegeben werden.

 

Energieausweis-Arten

Es wird grundsätzlich zwischen zwei Ausweisen unterschieden:

  • Verbrauchsausweis

  Der verbrauchsorientierte Energieausweis darf nur für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohnungen ausgestellt werden.

  • Bedarfsausweis

  Der Bedarfsausweis ist aufwendiger und ist vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor dem 01.10.1977 erstellt und seitdem nicht energetisch saniert wurden.

Bei größeren, jüngeren Gebäuden sowie Gebäuden, die mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, besteht die Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisen.
Gern überprüfen wir, welcher Ausweis für Ihr Objekt erforderlich ist und erstellen für Sie diesen Ausweis mit den erforderlichen Angaben und der Registriernummer.

 

Energieffizienz-Experten nach dena

Als eingetragene Energieeffizienz-Experten in der Datenbank der dena, der Deutschen Energie-Agentur, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es darum geht, einen ordnungsgemäßen Energiepass auszustellen. Wir erfüllen dabei sämtliche Anforderungen, um einen Energieausweis für bestehende Gebäude gemäß der aktuellen Energiesparverordnungen ausstellen zu können und dürfen.